BUND Kreisgruppe Alzeyer Land
Jetzt spenden Mitglied werden

Pressemitteilung vom 24. Juli 2020

BUND Alzeyer Land: Schützt die Ackerrandstreifen!

BUND-Leitfaden: Wegraine und Gewässerrandstreifen als Teil des kommunalen Biotopverbundes

Bei der BUND Kreisgruppe Alzeyer Land melden sich immer wieder besorgte und verärgerte Bürger, die sich über den Zustand vieler Ackerrandstreifen beschweren. Wege- und Ackerrandstreifen, die sich im öffentlichen Eigentum befinden, werden nicht nur im erheblichen Umfang ganz oder teilweise umgepflügt und landwirtschaftlich genutzt, sondern sind vielfach auch durch Pestizide belastet. Dabei haben sie eine große Bedeutung für die Artenvielfalt. Es sind Randbereiche an Äckern, die ohne den Einsatz von Herbiziden und Pflanzenschutzmitteln bewirtschaftet werden, damit sich dort Ackerwildkräuter und die an sie angepasste Tierwelt ausbreiten und überleben können. Im Gegensatz zu angesäten Blühstreifen fördern sie die ansässige Flora. Sie grenzen auf ganzer Länge an landwirtschaftliche Flächen und bilden so ein bedeutendes naturnahes Saumbiotop. Sie zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen des BUND. Ackerrandstreifen als verbindende Elemente haben größte Bedeutung für Insekten und Pflanzensamen. Sie können von einem sogenannten Trittstein zum nächsten entlang wandern. Auch Vögel, Feldhasen und viele andere Feldtiere können von den Säumen profitieren. Durch Ackerrandstreifen wird nicht nur die Artenvielfalt gefördert, es können sich dort auch Gegenspieler von Schädlingen entwickeln, was wiederum den Landwirten nutzt. Doch leider stimmt nicht immer die tatsächliche Breite der Wegraine mit den im Liegenschaftskataster eingetragenen Grenzen überein. Ackerflächen ragen in die Randstreifen hinein, mitunter werden große Teile des Raines unter den Pflug genommen. Eigentümer der Flächen ist meist die Gemeinde. Der BUND Alzeyer Land appelliert an die Verantwortlichen, sich der Problematik anzunehmen und die Wegebreiten so wiederherzustellen, wie sie im Kataster eingetragen sind. Die Kreisgruppe bittet darum, Auffälligkeiten zu dokumentieren und bei der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.

Der BUND Bundesverband hat 2019 einen Analyseleitfaden zur Kartierung und ökologischen Aufwertung landwirtschaftlich übernutzter Saumbiotope erstellt: Wegraine und Gewässerrandstreifen als Teil des kommunalen Biotopverbundes. Der Leitfaden gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie Hilfestellungen zur Ermittlung fehlender oder zu schmaler Randstreifen und Feldraine. Der Leitfaden kann auf der Homepage des BUND Bundesverbands hier heruntergeladen werden:

https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/wegraine-und-gewaesserrandstreifen-als-teil-des-kommunalen-biotopverbundes/