BUND Kreisgruppe Alzeyer Land
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Stellungnahme vom 25.8.2011 an die Kreisstadt Alzey

Änderung des FNP und Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 19 B „Am Kalkofen-Sonnenberg“

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu oben angeführtem Sachverhalt geben wir folgende Stellungnahme ab.

Vorbemerkungen

Selbstverständlich respektieren wir das grundgesetzliche Recht jeden Bürgers und Unternehmens auf Eigentum und dessen Gewinn maximierende Nutzung. Zwischen diesem Grundrecht und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums besteht jedoch ein politisches Spannungsfeld, auf dem sich auch kommunale Planungen bewegen und dem sie sich nicht gänzlich ohne Glaubwürdigkeitsverlust entziehen können. Ähnliches gilt auch für das Selbstverständnis von Unternehmen und Unternehmern.

Dieses Spannungsfeld besteht zwischen den Polen quantitativer Planungsgewinne für Wenige einerseits und  zahlreichen qualitativen Schutzgütern, deren Erhalt und Entwicklung einem nachhaltig wirksamen Gemeinwohl dienlich sind.

So ist es auch Aufgabe der Kommunen, Landschaft in ihrer Bedeutung für die Lebensqualität der Bevölkerung (!) zu erhalten und zu entwickeln (!). Und jeder soll zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen (§ 2 LNatSchG). Diese Forderungen finden eine Entsprechung in Art. 20a GG, in welchem dem Staat auch im Hinblick auf künftige Generationen der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auferlegt wird.

Uns scheinen diese Vorbemerkungen mit dem Blick auf Medienberichte und Diskussionsbeiträge (Premiumstandort für Besserverdienende/Zuverlässigkeit von Aus-/Zusagen gegenüber Investoren) durchaus zulässig.                             

Weiterhin zur Sache

Nach Einsicht am 17.08.11 in die Plandarstellung (wie veröffentlicht), die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und nach meiner ausdrücklicher Anforderung und schließlich eingeholter Genehmigung durch die Bedienstete der Stadt ausgehändigte faunistische und Artenschutzverträglichkeitsuntersuchungen  sowie mehreren Begehungen (2010/2011) ergeht folgende Stellungnahme i. e. S., welche allerdings nur das berücksichtigt, was bei deutlich erklärter und offensichtlich nur teilweiser Akteneinsicht erkennbar wurde. Insofern steht diese Stellungnahme unter ausdrücklichem Vorbehalt.

Der Steinbruch und sein landwirtschaftlich eher minderwertiges Umfeld stellen einen wertvollen, rheinhessentypischen Lebensraum für Erhalt und Entwicklung von Fauna und Flora trocken-heißer (xerothermer) Standorte dar. Ein Umweltbericht liegt nicht vor.

Der Steinbruch selbst und seine Ränder haben sich durch ungelenkte natürliche Sukzession zu wertvollen Strukturen als Brut-, Rast- und Nahrungsraum entwickelt. Gleiches gilt sinngemäß für die umliegenden, relativ extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Unter Berücksichtigung der örtlichen/regionalen Strukturarmut und der ansonsten üblichen hohen Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung, verbunden mit ausgeprägter Artenarmut in den Nahrungsketten, kommt solchen Standorten besondere Bedeutung zu. 

Die topografische Exposition des Planungsgebiets führt zu erheblichen Belastungen des Landschaftsbildes über die Stadtgrenzen hinaus. Hinzu kommt, dass alle Dacheindeckungen (folglich auch reflektierende) zulässig sein sollen (Ziff. 2.1).

Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen a. a. O. auf wesentlich ertragsreicheren landwirtschaftlichen Böden sind nicht geeignet, die angeführten Eingriffswirkungen auch nur annähernd auszugleichen.

Wir gehen davon aus, dass im Abwägungsprozess das Gebot der Eingriffsminimierung in unzulässiger Weise nicht hinreichend beachtet wurde oder werden wird. Gestützt wird diese Bewertung auch durch die Tatsache, dass Alzey mit Bauland sehr gut und über aktuellen  oder mittelfristig erkennbaren Bedarf ausgestattet ist und die im politischen Raum angeführten Argumente für eine Erweiterung des Bebauungsgebietes (dem volksmundlichen „Dokterberg“) mit hochpreisigen  Premiumbauplätzen für Besserverdienende angesichts der Bedeutung der Eingriffswirkungen nicht hinreichend belastbar sind.

Wir lehnen folglich die Planung ab und fordern eine umfassende floristische und faunistische Standortanalyse, welche auch die Entwicklungspotentiale darstellt. Bezüglich der Finanzierung bieten wir unsere Gesprächsbereitschaft an und erwarten ein Moratorium in den Planungen bis zur Vorlage der Ergebnisse weiterer Gutachten.

Die mehrmalige geschichtliche Erwähnung des Kalkofens und sich wohl daran knüpfende Ereignisse (wie die Verbrennung von 60 Marodeuren durch Ruprecht II. nach der Schlacht bei Pfeddersheim 1388) erfordern darüber hinaus genauere, archivalische und Vor-Ort-Untersuchungen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

BUND Alzeyer Land