Stellungnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht
Der BUND ist ein nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, §58,§59, §60, §61) anerkannter Naturschutzverband.
Das Gesetz regelt die Beteiligung der Naturschutzverbände z.B. bei Verkehrsplanungen, Landschaftsplanungen, Planungen von Leitungen, Bebauung etc.. Die Beteiligung besteht in der Regel in einer schriftlichen Stellungnahme.
Mit der Mitwirkung der Verbände werden mehrere Ziele verfolgt:
◾die Verwaltung profitiert von dem ökologischen Wissen und der Ortskenntnis der ehrenamtlichen Mitglieder
◾die Naturschutzbelange im Verwaltungsalltag sind häufig auf Unterstützung von außen angewiesen, um nicht hinter Nutzungsinteressen zurückzustehen
◾ die Verbandbeteiligung dient der Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen (besonders, wenn eine Klagemöglichkeit besteht)
(aus: Leitfaden für die Erarbeitung verbandlicher Stellungnahmen, Dt. Rat f. Landespflege, 2004)
Der BUND kann durch die Stellungnahmen seine wichtige Funktion als Fürsprecher für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Umwelt wahrnehmen.